Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Einschränkungen einer Datenweitergabe


EDSA zum internationalen Datentransfer zwischen Behörden
Das Ergebnis ist ausgewogen zwischen strengen Datenschutzanforderungen und flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten



Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar Leitlinien für den internationalen Datentransfer zwischen Behörden und von Behörden zu internationalen Organisationen beschlossen. Der Ausschuss stellt damit klar, dass auch staatliche Stellen ihre internationalen Datentransfers absichern müssen.

Die Richtlinien legen spezifische Schutzmaßnahmen fest, wenn Behörden personenbezogene Daten an Partnerbehörden in Drittländern oder an internationale Organisationen übermitteln. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber begrüßte die Einigung: In der Datenschutzrichtlinie waren keine spezifischen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Der EDSA macht heute eindeutig, dass der Datenschutz bei internationalen Datentransfers zwischen Behörden rechtlich bindend und durchsetzbar geregelt sein muss.

Das Ergebnis ist ausgewogen zwischen strengen Datenschutzanforderungen und flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten. Die Leitlinien geben eine praxisorientierte Anleitung, wie Datenübermittlungen in Drittländer mit anderer Behördenkultur und anderem Rechtsrahmen auf Grundlage der DSGVO ermöglicht werden können. Sie beschreiben beispielsweise notwendige Einschränkungen einer Datenweitergabe durch die Behörden in Drittländern oder die Abhilfemöglichkeiten für betroffene Personen. Der Ausschuss betont außerdem, dass durch eine unabhängige Stelle überwacht werden muss, ob die Behörden ihre Verpflichtungen einhalten.

Die Leitlinien können nun zunächst im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden, bevor der EDSA sie endgültig annehmen wird. (BfDI: ra)

eingetragen: 23.02.20
Newsletterlauf: 13.05.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Maßnahme zu Cloud-Diensten

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist in seiner Sitzung mit der Task Force Cookie-Banner sowie mit seiner koordinierten Maßnahme zu Cloud-Diensten zu Ergebnissen gekommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die Fortschritte zu einer einheitlicheren Aufsicht in diesen Bereichen.

  • Verstoß gegen die DSGVO

    Der Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, erteilt der unsicheren Feature-Spezifikationsvariante "Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung" kein Einvernehmen. Die geplante Schnittstelle ist nicht nach dem Stand der Technik abgesichert und verstößt damit gegen die DSGVO. Er schlägt eine sichere, für die Versicherten, Ärzte und Apotheker vollkommen funktionsgleiche Alternative vor, bei der im Hintergrund andere Verfahren genutzt werden.

  • Einigung der G7-Digitalministerien

    Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des diesjährigen G7-Roundtable der Datenschutzaufsichts- und Privacy-Behörden: "Wir haben uns darauf geeinigt, gemeinsam an Grundlagen für einen freien und vertrauensvollen Datenfluss zu arbeiten und hierbei den Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger in den Fokus zu stellen. Für diesen Weg des "Data Free Flow with Trust" oder DFFT werden wir bei unseren jeweiligen Regierungen werben."

  • EU-Kommission evaluiert JI-Richtlinie

    Die EU-Kommission hat am 26. Juli 2022 ihren Bericht zur Evaluierung der JI-Richtlinie (Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres) vorgelegt. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass die JI-Richtlinie insgesamt ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet, allerdings noch Defizite bei der Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften bestehen.

  • BfDI genehmigt Verhaltensregeln für Notare

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt. Es ist die erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen