Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

EuGH verhandelt über Facebook-Seitenbetreiber


Der Europäische Gerichtshof stellte Nachfragen zu den technischen Umständen beim Betrieb von Facebook-Seiten
ULD: "Es ist klar, dass die durch Facebook verarbeiteten Daten personenbezogen sind – sowohl Daten von Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern, die Facebook-Seiten besuchen



Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Die mündliche Verhandlung fand am 27. Juni vor dem Gerichtshof in Luxemburg statt.

Das Verfahren beruht auf einer Anordnung des ULD gegen die WAK aus dem Jahre 2011, wonach die Facebook-Seite (Fanpage) der WAK deaktiviert werden sollte. Hintergrund ist die Rechtsauffassung des ULD, dass der Betrieb der Facebook-Seite gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt. An der mündlichen Verhandlung nahmen neben den Parteien (WAK und ULD) auch Facebook Ireland Limited als Beigeladene und Vertreter der Regierungen von Belgien, Deutschland, Finnland und Irland sowie der Europäischen Kommission teil.

Erörtert wurde, anhand welcher Merkmale die datenschutzrechtliche Verantwortung zu bestimmen ist. Maßgeblich ist dafür sowohl nach der EU-Datenschutz-Richtlinie als auch nach der ab Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung die Entscheidung über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Gerichtshof stellte insbesondere Nachfragen zu den technischen Umständen beim Betrieb von Facebook-Seiten.

Dies umfasst das Setzen von Cookies sowie die Verarbeitung der Daten von Facebook-Mitgliedern und solcher Seitenbesucherinnen und -besucher, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Ferner wurde diskutiert, wie die Betroffenen über die Datenverarbeitung informiert werden und dieser widersprechen können.

Marit Hansen, Leiterin des ULD, sagte: "Es ist klar, dass die durch Facebook verarbeiteten Daten personenbezogen sind – sowohl Daten von Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern, die Facebook-Seiten besuchen. Der Personenbezug ergibt sich eindeutig daraus, dass Cookie-Informationen sowie IP-Adressen erhoben werden. Wer sich wie im Fall der Facebook-Seiten eines Diensteanbieters bedient, hat die Verantwortung dafür zu tragen, dass die damit zusammenhängende Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform erfolgt. Davon unabhängig bleibt der Diensteanbieter natürlich für die Verarbeitung zu eigenen Zwecken verantwortlich."

Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge für den 19. September 2017 angekündigt.

Näheres zur Entscheidung des BVerwG und den Vorlagefragen an den EuGH können Sie hier abrufen:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html

Weitere Informationen zum Hintergrund:
https://www.datenschutzzentrum.de/plugin/tag/facebook
(ULD: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 31.07.17

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen