Änderung des Parteiengesetzes
Gesetzentwurf: Mehr Transparenz beim Parteiensponsoring
Das Sponsoring von politischen Parteien ist weit verbreitet und zu einer wichtigen Einnahmequelle der Parteien geworden
Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Erhöhung der Transparenz beim Sponsoring der Parteien" (20/4282) vorgelegt. Danach soll Parteiensponsoring künftig ab einer Summe von 1.000 Euro Zuwendung jährlich pro Sponsor veröffentlichungspflichtig sein.
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das Sponsoring zugunsten von Parteien im Parteiengesetz nicht explizit geregelt sei. Insbesondere seien die Vorschriften zu Parteispenden nicht auf das Sponsoring anwendbar. Sponsoring setze voraus, dass der Sponsor eine Leistung erbringt. Als typische Beispiele für die Leistung beim Sponsoring würden die Verpflegung eines Parteitages, bezahlte Anzeigen in Parteipublikationen und gemietete Informationsstände bei Parteiveranstaltungen wie etwa Bundesparteitagen genannt. In den Rechenschaftsberichten der Parteien werde indes weder die Gesamtsumme der Einnahmen aus Sponsoring gesondert angegeben, noch würden die Sponsoren namentlich aufgeführt.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig Geldleistungen und geldwerte Leistungen ab einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro pro Jahr auch dann im Rechenschaftsbericht der Parteien aufgelistet werden müssen, wenn sie im Rahmen des Sponsorings gezahlt werden. Veröffentlicht werden sollen dabei "Name und Anschrift des Zuwendenden im Rechenschaftsbericht auch dann, wenn der zugewendete Betrag auch auf Grund verschiedener Sponsorenverträge in der Summe 1.000 Euro im Rechnungsjahr überschreitet". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.22
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