Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Aktueller Stand der Aufarbeitung und Rückforderungen von Cum-Cum-Geschäften
Umfangreiche Angaben macht die Bundesregierung zur Frage der möglichen Verjährung von Cum-Cum-Gestaltungen
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
Insgesamt seien nach derzeitigem Erkenntnisstand 55 Banken "unmittelbar an Cum-Cum-Gestaltungen beteiligt gewesen", erklärt die Bundesregierung. Ihren Angaben zufolge waren darunter 19 öffentlich-rechtliche Institute und 16 Genossenschaftsbanken. Ferner hätten auch 14 Versicherungen angegeben, "Cum-Cum-Transaktionen direkt getätigt zu haben oder indirekt über Fonds daran beteiligt gewesen zu sein". Ebenso hätten fünf Kapitalverwaltungsgesellschaften erklärt, dass in von ihnen verwalteten Fonds Cum-Cum-Transaktionen im Jahr 2017 vorgenommen worden seien.
Umfangreiche Angaben macht die Bundesregierung zur Frage der möglichen Verjährung von Cum-Cum-Gestaltungen. Dabei erklärt sie: "Da der Vollzug der Steuergesetze und die Verfolgung von Steuerstraftaten nach der verfassungsmäßigen Ordnung den Ländern obliegen, hat die Bundesregierung keine Kenntnisse, inwieweit die Voraussetzungen in Einzelfällen greifen." (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.08.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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