
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
Bundesregierung trete aber für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle ein, da sich diese bewährt habe
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
Die Grünen bezogen sich in ihrer Anfrage auf Reformdiskussionen auf EU-Ebene. Der Rat der EU-Verkehrsminister hat demnach am 5. Juni 2025 eine politische Einigung für eine Reform der Fluggastrechteverordnung beschlossen. Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Entschädigung für Flugreisende in Zukunft erst ab einer Verspätung von vier bis sechs Stunden gezahlt werden soll. Außerdem sollen die Entschädigungszahlungen angepasst werden. Bisher gibt es laut aktueller EU-Fluggastrechteverordnung einheitlich ab drei Stunden Verspätung verschiedene Entschädigungszahlungen: 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung, 400 Euro bei 1.500 km Entfernung innerhalb der EU und zwischen 1.500 km und 3.500 km bei außereuropäischen Flügen sowie 600 Euro bei Flügen mit über 3.500 km Entfernung.
Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass sie die Fluggastverordnung für reformbedürftig hält, etwa mit Blick auf die Digitalisierung. Sie trete aber für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle ein, da sich diese bewährt habe. Änderungsbedarf sieht sie bei der Höhe der Entschädigung. Die Bundesregierung schlägt vor, die Ausgleichszahlung einheitlich auf 300 Euro festzulegen. Dies würde dazu führen, dass Passagiere auf kürzeren Flügen mehr Entschädigungen erhalten würden. Auf Mittel- und Langstreckenflügen würde die Entschädigung geringer ausfallen. "Damit würden europäische Luftfahrtunternehmen dort entlastet, wo sie mit außereuropäischen Anbietern konkurrieren. Dieses einfach verständliche Konzept wäre in der Praxis für alle Beteiligten gut handhabbar", begründet die Bundesregierung ihren Vorschlag.
Zum weiteren Verfahren führt die Bundesregierung auf Fragen der Grünen aus, dass nach der politischen Einigung vom 5. Juni noch die förmliche Annahme in erster Lesung des Rates ausstehe. "Wird der vom Rat in erster Lesung festgelegte Standpunkt dem Europäischen Parlament übermittelt, kann dieses den Standpunkt des Rates gemäß Artikel 294 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) billigen, ablehnen oder abändern. Dieses Verfahren ist Sache des Europäischen Parlaments", heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.08.25