Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität


Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Bekämpfungsschwerpunkt derzeit auf der organisierten Rauschgiftkriminalität einschließlich der Begleitdelikte wie Waffen- und Gewaltkriminalität sowie Geldwäsche



Derzeitige Schwerpunkte in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) sowie künftige OK-Bedrohungspotenziale sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3333) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2978). Danach liegt ein wesentlicher Bekämpfungsschwerpunkt derzeit auf der organisierten Rauschgiftkriminalität einschließlich der Begleitdelikte wie Waffen- und Gewaltkriminalität sowie Geldwäsche.

Im Fokus stehen der Antwort zufolge des Weiteren die italienische OK, die Clankriminalität, die sogenannten Balkankartelle "sowie andere relevante Formen deliktsübergreifender OK, die häufig als deliktischen Schwerpunkt Rauschgifthandelsdelikte aufweisen".

Nach kriminalfachlicher Bewertung verfügten diese Phänomenbereiche beziehungsweise Gruppierungen über das derzeit höchste Bedrohungspotenzial für Staat und Gesellschaft, schreibt die Bundesregierung weiter. Als die wichtigsten Bedrohungspotenziale für die kommenden Jahre nennt sie in der Antwort "das zunehmende Gewaltpotenzial im Bereich OK, welches sich unter anderem durch Bewaffnung (Schusswaffen) ausdrückt, die Reinvestition krimineller Gewinne in legale Geschäftszweige mit der Gefahr der Unterwanderung wirtschaftlicher Strukturen sowie der Versuch der Einflussnahme auf Polizei, Behörden und Wirtschaft durch Nutzung von Insidern oder Korrumpierung".

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt ein drängendes Problem dar. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2020 des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die Anzahl der OK-Gruppierungen im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen. Die Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel/-schmuggel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und Eigentumskriminalität umfassen dabei mehr als zwei Drittel aller im Jahr 2020 geführten OK-Verfahren. Die kriminell erwirtschafteten Erträge in Höhe von rund 1 Mrd. Euro zeigen die enormen Gewinnmöglichkeiten und zugleich den wesentlichen Anreiz der OK-Gruppierungen für ihre Taten auf. Laut Bundeslagebild erfordert die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland eine enge Kooperation mit den ausländischen Polizeibehörden weltweit. Daher ist bei der transnationalen Bekämpfung der OK eine noch engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, z. B. durch Einbindung der weltweit eingesetzten Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen des BKA, mit Europol und Interpol sowie auf Grundlage von geeigneten bi- und multilateralen Vereinbarungen, erforderlich. Zur Bekämpfung der OK ist es unerlässlich, alle wichtigen Daten zu erheben.
Im jüngsten Europol-Bericht zur Lage der OK in der EU fehlen allerdings Daten zu den in der EU aktiven OK-Gruppierungen. Im Jahr 2017 wurde deren Zahl noch mit 5.000 angegeben, im Jahr 2013 waren es 3.600.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 14.11.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen