Bund und Länder teils uneinig bei Steuerberatung


Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen - Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen



Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist (20/8669). Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden. Handlungsbedarf bestehe, "nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien", erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf "sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen", schreibt sie weiter.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Diese betreffen insbesondere die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Hilfeleistungen durch tatsächlich qualifizierte Personen erfolgen. Es sei kaum nachvollziebar, weshalb Ausnahmen von erforderlichen Qualifikationserfordernissen auf "Nachbarn" und "Personen mit ähnlich enger persönlicher Beziehung" ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung weist diese Kritik des Bundesrats zurück. "Der Vorschlag des Bundesrates berücksichtigt nicht hinreichend, dass das maßgebliche, die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte rechtfertigende Ziel des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) der Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen ist", schreibt sie. Derjenige, der sich bei Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn unentgeltlich steuerlichen Rat einhole, müsse sich über die Risiken eines unentgeltlichen, aus persönlicher Verbundenheit erteilten Rechtsrats im Klaren sein und sei daher nicht schutzbedürftig.

Einen anderen Vorschlag des Bundesrats will die Bundesregierung prüfen: Die Länderkammer will, dass sich die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen durch Vereine von Land- und Forstwirten neben den jeweiligen Mitgliedern auch (weiterhin) auf deren mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler erstreckt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 10.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internet Governance & Datenpolitik-Strategie

    Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9231) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/8702). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet.

  • Experten begrüßen Nutzung der Gesundheitsdaten

    Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen.

  • Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete.

  • Experten für einfache Regelungen im Digitalgesetz

    Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Jedoch werden einzelne Regelungen kritisch hinterfragt, vor allem die aus Sicht einiger Gesundheitsexperten zu kleinteiligen Vorgaben und zu kurze Umsetzungsfristen, wie eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf ergeben hat.

  • Unionsantrag zu AI Act-Nachbesserungen abgelehnt

    Der Digitalausschuss hat einen Antrag (20/7583) der Unionsfraktion zu Anpassungen am in den Trilog-Verhandlungen befindlichen AI Act mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linksfraktion bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen