Bundesregierung erläutert Umgang mit Urheberrecht


Bundesregierung und nachgeordnete Behörden − Anforderungen des Urheberrechts
Soweit Mitarbeiter an amtlichen Werken mitwirkten, bestehe nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes kein Urheberrechtsschutz



Wie sich die Anforderungen der bis zum 7. Juni 2021 umzusetzenden EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) auf die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden auswirken, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/30105) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29573). Der europäische Gesetzgeber habe sich dafür entschieden, die Verwerter grundsätzlich zu verpflichten, einmal jährlich ohne gesonderte Aufforderung über die Verwertungen zu informieren. Dies sei bereits heute guter Standard in vielen Branchen.

Weiter heißt es in der Antwort, die Fragesteller meinten, die DSM-Regelungen gälten grundsätzlich auch für Angestellte und Beamte der Bundesregierung sowie nachgeordneter Behörden, soweit sie als Urheber oder Miturheber urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Allerdings sei zu beachten, dass sowohl die DSM-Richtlinie wie auch das Urheberrechtsgesetz vom Leitbild des selbstständigen Urhebers ausgingen, der Verwerter auf einzelvertraglicher Grundlage Nutzungsrechte an seinen kreativen Leistungen gegen Lizenzentgelt einräume.

Für Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen enthalte das Urheberrechtsgesetz vielfältige Modifikationen. So bedürfe es regelmäßig keiner besonderen Einräumung von Nutzungsrechten. Auch bestünden für urheberrechtlich geschützte Leistungen, die Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses oder in Erfüllung ihrer beamtenrechtlichen Dienstpflichten erbringen, keine gesonderten Vergütungsansprüche und mithin auch keine dienenden Auskunftsrechte. Hieran ändere die beabsichtigte Reform nichts. Soweit Mitarbeiter an amtlichen Werken mitwirkten, bestehe nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes ohnehin kein Urheberrechtsschutz.

Hintergrund der Anfrage ist der Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) zur Umsetzung der Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 30.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen