Reformbedarf bei Restschuldbefreiung


Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Seit Juli 2014 besteht für insolvente natürliche Personen die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen



Die Deutsche Bundesregierung hat den Bericht über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt. In der Unterrichtung (19/4000) über die Ergebnisse der Evaluierung des im Juli 2014 in wesentlichen Teilen in Kraft getretenen Gesetzes heißt es, nach den dem Bundesjustizministerium vorliegenden Daten habe das geschaffene Anreizsystem nicht die erhoffte Effektivität erzielen können.

Der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen konnten, liege bei deutlich unter 2 Prozent und verfehle daher die vom Rechtsausschuss des Bundestages vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent deutlich.

Angesichts dessen bestünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es weiter. Da eine Anpassung der nationalen Regelungen allerdings auch die europäischen Vorgaben zu beachten hätte, empfehle die Bundesregierung, die Erkenntnisse aus der Evaluation zunächst in die Verhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag der Kommission (COM(2016) 723 final) einfließen zu lassen, der auch Regelungen zu einer Restschuldbefreiung natürlicher Personen enthalte.

Seit Juli 2014 besteht für insolvente natürliche Personen die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums zumindest die Kosten des Verfahrens und 35 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen begleichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.18
Newsletterlauf: 05.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen