Positive Erfahrungen mit neuer Steuer
Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021
Französische Finanztransaktionsteuer zielt vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien ab und soll dabei grundsätzlich als Vorbild dienen
Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung wird die geplante Einführung einer Finanztransaktionsteuer keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben. In einer Antwort der Regierung (19/12142) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11620) heißt es, die Erfahrung mit einer Finanztransaktionsteuer in zahlreichen Industrieländern wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Irland würden belegen, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten sei. Der Bundesminister der Finanzen gehe davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union herbeigeführt werden könne.
In der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage wird auf den Beschluss von Deutschland und Frankreich im Jahr 2018 verwiesen, den stockenden Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer einen neuen Impuls zu geben und die Verhandlungen auf EU-Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die in Frankreich bestehende Finanztransaktionsteuer, die vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, solle dabei grundsätzlich als Vorbild dienen. Die zum Beispiel auch in Italien eingeführte Finanztransaktionsteuer auf Aktientransaktionen habe sich bewährt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 26.09.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.