Leiharbeit und Werkverträge


Leiharbeit und Werkverträge - Merkel: Gesetz kommt
Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter

(04.02.16) - Leiharbeit und Werkverträge waren Thema der DGB-Bundesvorstandsklausur. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war dazu eingeladen. Sie machte deutlich, dass sie zu den im Koalitionsvertrag geplanten Gesetzesänderungen stehe: "Durch Zeitverzögerung wird nichts anders und nichts besser." Der DGB-Bundesvorstand hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu seiner Klausurtagung in Berlin eingeladen. Nach dem einstündigen Gespräch dankte sie den Gewerkschaften dafür, "was Sie leisten im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen" sowie "für Ihre Unterstützung gegen jede Art von Extremismus".

Verzögerung macht nichts besser
In der aktuellen Diskussion zu Leiharbeit und Werkverträgen sagte die Kanzlerin: "Ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass ich als Bundeskanzlerin, aber auch als CDU-Vorsitzende, zu den Vereinbarungen der Koalitionsvereinbarung stehe, und dass wir auch alles daransetzen sollten, die Dinge schnell zu lösen. Sie werden durch Zeitverzögerung auch nicht anders und nicht besser."

Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter. Doch auch daran werde mit Nachdruck gearbeitet.

Was steht im Koalitionsvertrag?
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgeschrieben, die Überlassung von Arbeitnehmern höchstens 18 Monaten gesetzlich zu erlauben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt wie entsprechende Stammarbeitnehmer erhalten. Die Tarifparteien der Einsatzbranchen sollen abweichende Lösungen vereinbaren können.
Die Koalition will rechtswidrige Konstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindern. Deshalb soll die Prüftätigkeit der Kontrollinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentriert werden. Betriebsräte sollen besser informiert und unterrichtet werden. Die Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll sanktioniert werden. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsbeschäftigte muss gesichert sein.

Flüchtlinge und Arbeitslose nicht gegeneinander ausspielen
DGB-Chef Reiner Hoffmann unterstrich, "dass es den Gewerkschaften darum geht, wirksame Regelungen in diesem Gesetz zu definieren, mit denen wir den Missbrauch von Werkvertragsarbeit, aber auch von Leiharbeit deutlich begrenzen können." Er zeigte sich zuversichtlich, dass "wir in den nächsten Tagen auch in den Details zu einer Lösung kommen werden".

In der Debatte um die Flüchtlinge gehe es darum, "dass Menschen, die aus großer Not zu uns nach Deutschland und nach Europa kommen, nicht gegen die Menschen ausgespielt werden, die hier unter auch nicht einfachen Bedingungen leben, eine geringfügige Beschäftigung haben, keine ordentliche Wohnraumversorgung haben oder langzeitarbeitslos sind." Die Anstrengungen dürften nicht vernachlässigt werden, sondern müssten gemeinsam angepackt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen