Filterverbot für Vergleichsseiten geplant


Transparenz bei Vergleichswebsites für Zahlungskonten
Anbieterübergreifende Websites können eine wichtige Orientierung und sinnvolle Informationen für Verbraucher bieten



Bestimmte Finanzseiten im Internet, die Angebote von Zahlungsdienstleistern vergleichen, dürfen keine Angebote von Dienstleistern herausfiltern, die nicht Vertragspartner der Vergleichswebseite sind. Vertragspartner von Betreibern einer Vergleichswebseite dürfen auch nicht separat in die Voreinstellungen einer Seite aufgenommen werden, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/1989) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1466).

Bei der Ergebnispräsentation dürfe kein Unterschied gemacht werden, ob ein Zahlungskontenangebot von einem Vertragspartner oder einem anderen Anbieter komme. Dies sehe die Vergleichswebseiteverordnung vor, die als Referentenentwurf vorliege und im zweiten Quartal des Jahres 2018 in Kraft treten solle. Die Verordnung ergehe aufgrund des Zahlungskontengesetzes.

Vorbemerkung der Fragesteller
Vergleichswebsites für Zahlungskonten werden für Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger. Zum einen haben zahlreiche Banken in den vergangenen Monaten ihre Gebühren für Zahlungskonten zum Teil deutlich erhöht bzw. Kosten für Einzeldienstleistungen eingeführt. Zum anderen wurde der Kontowechsel durch das Zahlungskontengesetz vereinfacht und Banken zu einer schnelleren Durchführung verpflichtet.

Anbieterübergreifende Websites können zweifellos eine wichtige Orientierung und sinnvolle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Doch häufig sind entsprechende Angebote leider nicht objektiv und die angebotenen Informationen unzureichend. Auch mangelt es immer wieder an Transparenz.

Hierauf hat auch eine Studie des instituts für finanzdienstleistungen e. V. noch einmal hingewiesen. In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10043 wurden notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsangebots und zur Transparenz von Vergleichswebsites angemahnt.

Auch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machen in ihrem Koalitionsvertrag (S. 135) deutlich, dass sie hinsichtlich Vergleichswebsites Handlungsbedarf sehen: "Auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen wollen wir die Transparenz hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, der Gewichtung ihrer Ergebnisse, der Provisionen und Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirtschaftliche Verflechtungen erhöhen." Der nun vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen der Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV), der sich auf Vergleichsportale zu Zahlungskonten fokussiert, wird diesem Anspruch aus Sicht der Fragestellenden jedoch nicht umfassend gerecht und auch nicht der zugrunde liegenden EU-Richtlinie.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 05.06.18



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