Regierung: Transparenz bei Bankenvertrag
Keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds
Europäische Union harmonisierte die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen
(15.10.14) - Die Bundesregierung kann keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds erkennen. Sie weist in ihrer als Unterrichtung (18/2627) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) zurück. Sie habe den Deutschen Bundestag und den Bundesrat unterrichtet, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, die sich auch mit den anderen Punkten der Stellungnahme des Bundesrats befasst.
Hintergrund
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die für die Verwirklichung des Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen und für die Gewährleistung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in der Union insgesamt, sowie für die Entwicklung in Richtung auf eine vertiefte Wirtschaftsund Währungsunion von grundlegender Bedeutung sind.
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus geschaffen, mit dem der Europäischen Zentralbank (EZB) besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen werden.
Mit der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD-Richtlinie) harmonisiert die Europäische Union die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen, einschließlich der Schaffung nationaler Abwicklungsfinanzierungsmechanismen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.