Regierung: Transparenz bei Bankenvertrag


Keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds
Europäische Union harmonisierte die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen

(15.10.14) - Die Bundesregierung kann keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds erkennen. Sie weist in ihrer als Unterrichtung (18/2627) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) zurück. Sie habe den Deutschen Bundestag und den Bundesrat unterrichtet, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, die sich auch mit den anderen Punkten der Stellungnahme des Bundesrats befasst.

Hintergrund
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die für die Verwirklichung des Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen und für die Gewährleistung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in der Union insgesamt, sowie für die Entwicklung in Richtung auf eine vertiefte Wirtschaftsund Währungsunion von grundlegender Bedeutung sind.

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus geschaffen, mit dem der Europäischen Zentralbank (EZB) besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen werden.

Mit der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD-Richtlinie) harmonisiert die Europäische Union die nationalen Rechtsvorschriften zur Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen, einschließlich der Schaffung nationaler Abwicklungsfinanzierungsmechanismen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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