Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen
Engpassmanagement im Stromnetz – Auswirkungen auf Verbraucher und Klimaschutz
Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien
Um Ausgestaltung und Folgen eines grenzüberschreitenden Stromnetz-Managements geht es in der Antwort (19/3338) auf eine Kleine Anfrage (19/2843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin äußert sich die Deutsche Bundesregierung zu den europäischen Plänen für "Grenzübergänge" von Stromnetzen (Interkonnektoren) und das Zusammenspiel von fossilen und erneuerbaren Energiequellen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, machten die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement 2017 gut zwei Prozent der Stromsystemkosten aus, für welche letztlich die Stromverbraucher aufkommen. Redispatchkosten sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung.
Wie viel zusätzliches Kohlendioxid ausgestoßen wird durch solchen Redispatch, kann die Bundesregierung nicht mitteilen. Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien, erklärt sie zur Begründung. Die Bundesregierung erwartet von neuen EU-weiten Regelungen, dass sich der grenzüberschreitende Redispatch verbessert und sich positiv auf die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen auswirkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.