Inhouse-Vergaben kritisch beurteilt
Angesichts einer großen Zahl gelungener Rekommunalisierungsprojekte bestehe aber für kommunale Unternehmen kein Grund, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe von Wegenutzungsrechten zu scheuen
Der im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wettbewerb um das Netz diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei
(01.02.16) - Die Deutsche Bundesregierung beurteilt "Inhouse"-Vergaben von Energienetzen kritisch. Wenn eine Kommune sich im Wettbewerb als der am besten geeignete Bewerber herausstelle, solle sie den Netzbetrieb allerdings übernehmen können, heißt es in der Antwort (18/7099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6854).
Der im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wettbewerb um das Netz diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei. Die Zulassung einer "Inhouse"-Vergabe würde dem Wettbewerb entgegenstehen und lasse befürchten, "dass das Verteilnetz als natürliches Monopol zum Nachteil von Verbrauchern, Gewerbe und Industrie einen Qualitätsverlust erleidet", warnt die Bundesregierung.
Angesichts einer großen Zahl gelungener Rekommunalisierungsprojekte bestehe aber für kommunale Unternehmen kein Grund, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe von Wegenutzungsrechten zu scheuen. Unter Berufung auf Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen teilt die Regierung mit, dass seit 2005 über 200 Netzübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen stattgefunden hätten. Dabei seien 130 Stadtwerke neue gegründet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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