Staatsschutzdateien überprüft


Bedarf zur Überprüfung der weiteren Staatsschutzdateien erkannt
Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden

(01.09.15) - Um " Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5490). Wie die Fraktion darin ausführte, hatte im September 2012 der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem Prüfbericht zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links-Zentralstelle" (PMK-links Z) zahlreiche Kritikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt.

Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, "bezogen auf die Beanstandungen der BfDI im Rahmen des Kontroll- und Prüfbesuch im März 2012" seien "die Hauptgründe für beanstandete Speicherungen darin begründet, dass im Rahmen der Einführung der Datei PMK-links Z bei Speicherung beziehungsweise Kategorisierung im Kontext ,Sonstige Personen' und ,Prüffälle' die rechtlichen Voraussetzungen im Fachbereich von der Rechtslage abweichend interpretiert und angewendet wurden".

Unmittelbar nach dem Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI zur Datei PMK-links Z habe eine BKA-interne Überprüfung der Datei stattgefunden, heißt es in der Antwort weiter. Als Folge der Überprüfung seien die beanstandeten Speicherungen korrigiert beziehungsweise gelöscht und eine vollständige Überprüfung hinsichtlich der Kategorisierung des gespeicherten Personendatenbestandes sowie eine entsprechende Bereinigung der Datei durchgeführt worden.

Aufgrund der Ergebnisse der Beratungs- und Kontrollbesuche sei "Bedarf zur Überprüfung der weiteren Staatsschutzdateien erkannt" worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Seit dem Jahr 2014 seien im Bereich Staatsschutz insgesamt 18 Verbund- und Zentralstellendateien überprüft worden. Mit Stand vom 9. Juli 2015 sei noch bei zwei von 18 Dateien die Prüfung beziehungsweise Bereinigung anhängig. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen