Heilmittelversorgung: Systematische Defizite?
Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei Heilmittelversorgung
Können alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen?
(02.07.12) - Die Heilmittelversorgung in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Bundesregierung gewährleistet. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung aller Versicherten mit den benötigten Heilmitteln", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9847) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9637).
Auch im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung in den vergangenen Jahren geht die Regierung den Angaben zufolge davon aus, dass bei der Heilmittelversorgung "keine systematischen Defizite bestehen". Ein weitergehender Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, betont die Regierung.
Die Grünen wollten unter anderem wissen, ob gewährleistet ist, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können. Die Regierung erläutert, dass diese Personen auf der Grundlage des geltenden Rechts "bedarfsgerecht mit Heilmitteln versorgt werden". Sie fügt hinzu, dass unabhängig von der neu eingeführten Genehmigung langfristig benötigter Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "alle medizinisch notwendigen Behandlungen verordnet werden können". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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