Noch keine Entscheidung zu Upload-Filtern
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie: Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, das Instrument Upload--Filter so weit wie möglich überflüssig zu machen
Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden
Die Frage, welchen Vorschlag die Deutsche Bundesregierung dem Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie ((EU) 2019/790) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13186) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12796). Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie für vermeidbar hält. Weiter heißt es in der Antwort, wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Roman Müller-Böhm auf Bundestagsdrucksache 19/9822 (Seite 58 f.) mitgeteilt worden sei, prüft die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht etwaige bestehende Umsetzungsspielräume, um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren.
Ziel der Bundesregierung sei es hierbei nach wie vor, das Instrument "Uploadfilter" so weit wie möglich überflüssig zu machen. Im Übrigen werde auf die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat, verwiesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat das Bundesjustizministerium (BMJV) die interessierten Kreise eingeladen, zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 6. September 2019 umfassend Stellung zu nehmen. Das BMJV werde die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlichen, auswerten und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Überlegungen auch bei der Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie einbeziehen. Die Bundesregierung beabsichtige, einen Referentenentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.