Schutz vor Ausspähung von Daten


Bundesregierung ist sich der "anhaltenden Bedrohung durch Spionage fremder Nachrichtendienste für Staat und Wirtschaft bewusst"
Um die Bürger besser vor einer Ausspähung privater und geschäftlicher Daten zu schützen, soll Verschlüsselung von privater Kommunikation "in der Breite zum Standard werden"

(05.03.15) - Der Schutz von deutschen Bürgern sowie von Asylsuchenden in Deutschland vor einer Ausspähung ihrer Daten durch ausländische Nachrichtendienste ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3852). Danach ist der Bundesregierung bekannt, "dass eine Vielzahl von Stellen des Bundes von elektronischen Angriffen mit vermutlich nachrichtendienstlichem Hintergrund betroffen sind, darunter auch an Asylverfahren beteiligte Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Auswärtige Amt". Es seien bisher nur Mutmaßungen darüber möglich, wer diese Angriffe mit welcher Zielsetzung initiierte. Ein spezieller Zusammenhang mit der durch bestimmte fremde Nachrichtendienste betriebenen gezielten Ausspähung von Oppositionellen sei bislang nicht ersichtlich.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist sie sich der "anhaltenden Bedrohung durch Spionage fremder Nachrichtendienste für Staat und Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger gerade in Zeiten einer weiter zunehmenden digitalen Vernetzung bewusst". Um die Bürger besser vor einer Ausspähung privater und geschäftlicher Daten zu schützen - unabhängig davon, ob diese Ausforschung durch fremde Nachrichtendienste oder etwa kriminelle Hacker erfolge -, habe sie sich in der Digitalen Agenda zum Ziel gesetzt, Verschlüsselung von privater Kommunikation "in der Breite zum Standard werden zu lassen" und die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie beispielsweise De-Mail auszubauen. Hierbei habe sich auch das Konzept der staatlichen Zertifizierung von im Wettbewerb angebotenen Produkten und Diensten auf Basis definierter Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewährt.

Die innerhalb der Bundesverwaltung für die Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Asylsuchenden zuständigen Behörden BAMF und Bundesverwaltungsamt (BVA) setzten ein Informationssicherheitsmanagement um und seien in die gesicherten IT-Infrastrukturen des Bundes eingebunden und somit besonders vor IT-Angriffen geschützt, heißt es in der Antwort weiter. Zur Durchführung des Asylverfahrens würden die Daten von Asylbewerbern beim BAMF in einer elektronischen Asylverfahrensakte vorgehalten, die unter anderem nach Vorgaben des BSI gesichert sei.

Das im BVA betriebene Ausländerzentralregister, in dem Daten von Ausländern zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften vorgehalten werden, verfüge über keine Verbindung zum Internet und kommuniziere mit anderen Behörden und Stellen nur innerhalb der besonders gesicherten IT-Netzinfrastruktur der Verwaltung und dort nur mittels gesicherten Verbindungen. Die Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich seien sicherheitsüberprüft und arbeiteten in besonderen Sicherheitsbereichen. Weitere Schutzmaßnahmen seien in Absprache mit dem BSI eingerichtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen