Meldung von Schiffspassagierdaten


Änderung der EU-Richtlinien "über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen
Eine wesentliche Änderung betrifft dem Vorschlag nach die elektronische Meldung von Daten bezüglich der an Bord befindlichen Personen von Fahrgastschiffen, die EU-Häfen benutzen



Eine Meldung von Daten von Schiffspassagieren, die EU-Häfen nutzen, ist ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (18/13326) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13208). Danach hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien "über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen" sowie "über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten" vorgelegt.

Eine wesentliche Änderung betrifft dem Vorschlag nach die elektronische Meldung von Daten bezüglich der an Bord befindlichen Personen von Fahrgastschiffen, die EU-Häfen benutzen, wie die Bundesregierung erläutert. Alle Fahrgäste und Besatzungsmitglieder an Bord eines Fahrgastschiffes seien vor der Abfahrt zu zählen und dem Kapitän zu melden. Die Zahl der Personen an Bord müsse nach der vorgesehenen Änderung nun elektronisch an das "National Single Window (NSW)" oder, wenn der Mitgliedstaat es so bestimmt, an die "benannte Behörde" über das Automatische Identifizierungssystem (AIS) gemeldet werden. Die "benannte Behörde" ist den Angaben zufolge die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, die für die Such- und Rettungsmaßnahmen verantwortlich ist oder mit der Abwicklung nach einem Unfall befasst ist.

Wie die Bundesregierung zudem ausführt, sind weiterhin dem Vorschlag nach bei Fahrten von mehr als 20 Seemeilen von den an Bord befindlichen Personen Familien- und Vornamen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum in das NSW zu melden; ferner auf Wunsch des Fahrgastes eine Information über im Notfall benötigte besondere Betreuung oder Hilfe "und, wenn der Mitgliedstaat es so bestimmt, auf Wunsch des Fahrgastes eine Kontaktnummer im Notfall".

Für die neuen Meldewege sind laut Bundesregierung Übergangsfristen von sechs Jahren vorgesehen. Mitgliedstaaten könnten innerhalb der Frist die Meldewege nach altem System erlauben. Die endgültige Annahme durch den Ministerrat und das Europäische Parlament stehe noch aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 25.09.17


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