CETA-Gericht mit EU-Recht vereinbar


Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter am Investitionsgericht werde in CETA explizit vorgesehen
Richter am CETA-Investitionsgericht würden stattdessen für einen bestimmten Zeitraum von den Vertragsparteien ernannt



Die Deutsche Bundesregierung hält das in dem europäisch-kanadischem Handelsabkommen CETA vorgesehene Investitionsschiedsgericht für vereinbar mit dem EU-Recht. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/8175) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8024) heißt, habe der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten explizit festgestellt, unter welchen Bedingungen die EU ein internationales Gericht einrichten könne.

An diesem Gutachten habe die EU-Kommission das CETA-Investitionsgericht ausgerichtet. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter am Investitionsgericht werde in CETA explizit vorgesehen.

Nach Angaben der Bundesregierung unterscheidet sich das Investitionsgericht wesentlich von einem Schiedsgericht. In einem Schiedsgericht würden Schiedsrichter von den Parteien ernannt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Anwalt in einem Verfahren als Schiedsrichter und in einem anderen parallel als Anwalt eines Investors auftrete.

Die Richter am CETA-Investitionsgericht würden stattdessen für einen bestimmten Zeitraum von den Vertragsparteien ernannt. Die Zuteilung der Fälle erfolge nach dem Rotationsprinzip. Eine parallele Tätigkeit von Anwälten als Richter und Anwalt in Investitionsstreitigkeiten sei ausgeschlossen. Die Richter würden ein Entgelt dafür erhalten, dass sie sich für Streitfälle bereithalten. Weitere Einnahmen seien zulässig. Nebentätigkeiten dürften ausgeübt werden, wenn sie mit dem Richteramt nicht in Konflikt stehen würden.

Als Beispiel nennt die Regierung Hochschulprofessuren oder Tätigkeiten an nationalen Gerichten. Richter an dem Investitionsgericht würden eine fallbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, hätten aber keinen Einfluss, wann und wie häufig sie eingesetzt würden. (Deutscher Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 06.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen