Wie werden deutsche Daten in den USA genutzt?
Dienen die durch die Bundessicherheitsbehörden übermittelten personenbezogenen Daten zur Lokalisierung oder gar Tötung von Personen im Kampf gegen den Terror?
Datenübermittlung an die USA: Die Regierung betont, dass auch die zuständigen Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis gelangt seien, "dass entsprechende Vorwürfe unbegründet sind"
(07.09.11) - Die Deutsche Bundesregierung betrachtet die "durch die Fragesteller implizit erhobene Behauptung", die USA würden durch Bundessicherheitsbehörden übermittelte personenbezogene Daten zur Lokalisierung oder gar Tötung von Personen im Kampf gegen den Terror nutzen, als "spekulativ". Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6749).
Die Regierung betont außerdem, dass auch die zuständigen Staatsanwaltschaften zu dem Ergebnis gelangt seien, "dass entsprechende Vorwürfe unbegründet sind". Die Regierung nimmt damit Bezug auf die in verschiedenen parlamentarischen Anfragen "erhobene spekulative Behauptung", die Bundessicherheitsbehörden hätten durch die Übermittlung personenbezogener Daten an der "vermuteten Tötung des Bünyamin E." möglicherweise mitgewirkt.
E. war im Oktober 2010 offenbar durch einen Drohnenangriff der USA ums Leben gekommen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" soll der Bundesverfassungsschutz zuvor Informationen über E. an die USA übermittelt haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.