Marktmacht von Internetunternehmen


Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter – Antworten auf die Marktmacht von global agierenden IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co.
Von verbesserter kartellrechtlichen Regulierung bis hin zu einer "Zerschlagung" dieser Unternehmen

(10.11.14) - Die zeitweilige Marktmacht von Internetunternehmen wie Google aufgrund von Wettbewerbserfolgen durch Innovation ist nach Ansicht der Bundesregierung ein normaler Prozess. Dieser Prozess sei wettbewerbspolitisch nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2860) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2516). Die Entstehung oder Verstärkung von Marktmacht, die durch externes Wachstum wie Unternehmenszusammenschlüsse erfolge, werde aber durch die wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle verhindert. Die Prüfung der Frage, ob Marktpositionen von Unternehmen den funktionsfähigen Wettbewerb gefährden, sei Aufgabe der zuständigen Kartellbehörden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die nationale und europäische Wettbewerbspolitik steht bei digitalen, global agierenden Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Die klassischen kartellrechtlichen und wettbewerbspolitischen Instrumente stoßen hier an ihre Grenzen. Im Angesicht von Unternehmen wie Google oder Facebook, deren Geschäftsmodelle unter anderem auf der Erhebung, Nutzung und dem Weiterverkauf personenbezogener Daten basieren, bedarf es neuer Antworten auf Fragen von Marktmacht und Marktmissbrauch.

Viele Wirtschaftsbereiche sind immer stärker von der Marktmacht global agierender IT-Unternehmen betroffen. Das aktuelle Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google verdeutlicht exemplarisch damit verbundene Problematiken. Im EU-Verfahren geht es vor allem um die visuelle Privilegierung von Google-Suchdiensten für Produkte und Dienstleistungen zum Nachteil unabhängiger Wettbewerber. Zudem werden die Geschäftspraktiken von Google für die Vergabe und Ausgestaltung von Werbeflächen auf wettbewerbsverzerrende Elemente hin untersucht.

Die Marktmacht von global agierender IT-Unternehmen wie Google geht weit über den digitalen Sektor hinaus. Das genaue Wissen um die Präferenzen der Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht auch die Entwicklung und Bewerbung maßgeschneiderter Produkte der materiellen Wirtschaft. Dieser Wissens- und damit Wettbewerbsvorteil kann zielgerichtet gegenüber Konkurrenzunternehmen genutzt werden.

Wenige große, global agierende Firmen haben heute Marktanteile, die die Frage, ob hier eine kartellrechtlich relevante, marktbeherrschende Stellung vorliegt, gerechtfertigt erscheinen lässt. Auch stellt sich die Frage, welchen Einfluss die zielgerichtete Steuerpolitik der USA und einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union für den Aufstieg dieser Unternehmen zu Marktführern hatte und weiterhin hat. Grundsätzlich ist zu erörtern, ob und wie der Ruf nach einer derzeit öffentlich diskutierten verbesserten kartellrechtlichen Regulierung bis hin zu einer "Zerschlagung" dieser Unternehmen, die heute zu den größten der Welt gehören, mit den – auf bundesdeutscher und europäischer Ebene – zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln realisierbar wäre und welche Alternativen dazu sinnvoll und umsetzbar wären.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen