4,4 Milliarden Kreditkosten für Bankenrettung


Finanzsektor soll angemessen an den Kosten der Krise beteiligt werden - Deutsche Bundesregierung unterstützt eine international abgestimmte Besteuerung der Finanzmärkte
Hedgefonds, Private Equity-Fonds und Versicherer sollten nicht an der geplanten risikoadjustierten Bankenabgabe beteiligt werden


(12.07.10) - Die zusätzlichen Kapitalkosten des Bundes für die Kreditbelastung durch die Bankenrettung dürften sich bis 2013 auf 4,4 Milliarden Euro summieren. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/2294) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2054) hervor.

Danach betragen die Kapitalkosten für die Bankrettung in diesem Jahr 760,5 Millionen Euro und steigen im nächsten Jahr auf 869,14 Millionen Euro. Ab 2011 wird mit gleichbleibenden jährlichen Kapitalkosten von 927,3 Millionen Euro gerechnet. Sie setze sich dafür ein, dass der Finanzsektor angemessen an den Kosten der Krise beteiligt werde und unterstütze daher eine international abgestimmte Besteuerung der Finanzmärkte, versichert die Regierung.

Hedgefonds, Private Equity-Fonds und Versicherer sollten aber nicht an der geplanten risikoadjustierten Bankenabgabe beteiligt werden. Die Zulässigkeit einer solchen Sonderabgabe sei an enge Voraussetzungen geknüpft. Die Heranziehung von Unternehmen, die keine Banken sind, zur Finanzierung dieser Restrukturierungsmaßnahme genüge den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe nicht.

Die gesamten bisherigen staatlichen Nettokosten der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise infolge von Rekapitalisierungen sowie des Aufkaufs von Vermögenswerten würden sich auf 1,8 Prozent des G 20-weiten Inlandsprodukts belaufen, teilt die Regierung unter Bezugnahme auf Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit. Die gesamten Kosten dürften aber höher liegen.

So schätze der IWF, dass die staatliche Verschuldung der G 20 zwischen 2008 und 2015 um nahezu 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ansteigen werde. Ein großer Teil dieses Anstiegs sei auf Krisenfolgen zurückzuführen. Für Deutschland würden die bisherigen staatlichen Nettokosten vom IWF mit 4,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts angegeben.

"Da Deutschland bis zum Jahresende 2009 rund 85 Milliarden Euro für den Kauf von Vermögenswerten und rund 28 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen eingesetzt hat, kann die vom IWF angegebene Größenordnung als stimmig bezeichnet werden", schreibt die Regierung.

Über Totalverluste von privaten Anlegern durch wertlos gewordene Wertpapiere liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen