Überprüfung der Anlageberatung


Finanzieller Verbraucherschutz durch verdeckte Testkäufe
Die Grünen: Die Qualität von Anlageberatungen mittels verdeckter Testkäufer zu kontrollieren sei begrüßenswert


(12.07.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereitet ein Pilotprojekt für verdeckte Testkäufe zur Überprüfung der Anlageberatung von Kreditinstituten vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5859) mitteilt, werden die Testkäufer aber erst nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zum Einsatz kommen.

Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Ende 2010 kündigte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner an, die Qualität von Anlageberatungen in Kreditinstituten künftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010). Bislang wurden Stichproben von Anlageberatungen in Banken und Sparkassen lediglich durch die Stiftung Warentest erhoben. Dabei wurden vielen Geldinstituten in der Vergangenheit seitens der Testkäufer schlechte Zeugnisse ausgestellt.

Noch im Juli letzten Jahres konnte keines der in einer Studie untersuchten Institute die Note "gut" oder "sehr gut" für die Anlageberatung erreichen. Sechs der von insgesamt 21 überprüften Banken fielen bei der Kontrolle als "mangelhaft" durch (vgl. Pressemitteilung "Die Blamage geht weiter – Gesetzesverstöße sorgen für schlechte Noten" vom 20. Juli 2010). Dass die meisten Kreditinstitute sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) halten, belegt, dass Gesetze nur dann einen verbraucherschützenden Wert haben, wenn deren Einhaltung staatlich überprüft werden.

Aus diesem Grund ist das Anliegen zu begrüßen, die Qualität von Anlageberatungen mittels verdeckter Testkäufer zu kontrollieren. Seit der Ankündigung dieser Pläne vor mittlerweile vier Monaten durch die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner ist seitens der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Umsetzung der verdeckten Testkäufe allerdings wenig zu vernehmen. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen,wie viele verdeckte Ermittler, mit welcher Qualifikation und welchem Mandat künftig im staatlichen Auftrag die Finanzberatungen in Banken überprüfen werden, blieb die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Sachstand verbrauchpolitscher Ankündigungen" auf Bundestagsdrucksache 17/5103)."
(Deutscher Bundestag: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen