Überprüfung der Anlageberatung


Finanzieller Verbraucherschutz durch verdeckte Testkäufe
Die Grünen: Die Qualität von Anlageberatungen mittels verdeckter Testkäufer zu kontrollieren sei begrüßenswert


(12.07.11) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereitet ein Pilotprojekt für verdeckte Testkäufe zur Überprüfung der Anlageberatung von Kreditinstituten vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5859) mitteilt, werden die Testkäufer aber erst nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zum Einsatz kommen.

Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Ende 2010 kündigte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner an, die Qualität von Anlageberatungen in Kreditinstituten künftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010). Bislang wurden Stichproben von Anlageberatungen in Banken und Sparkassen lediglich durch die Stiftung Warentest erhoben. Dabei wurden vielen Geldinstituten in der Vergangenheit seitens der Testkäufer schlechte Zeugnisse ausgestellt.

Noch im Juli letzten Jahres konnte keines der in einer Studie untersuchten Institute die Note "gut" oder "sehr gut" für die Anlageberatung erreichen. Sechs der von insgesamt 21 überprüften Banken fielen bei der Kontrolle als "mangelhaft" durch (vgl. Pressemitteilung "Die Blamage geht weiter – Gesetzesverstöße sorgen für schlechte Noten" vom 20. Juli 2010). Dass die meisten Kreditinstitute sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) halten, belegt, dass Gesetze nur dann einen verbraucherschützenden Wert haben, wenn deren Einhaltung staatlich überprüft werden.

Aus diesem Grund ist das Anliegen zu begrüßen, die Qualität von Anlageberatungen mittels verdeckter Testkäufer zu kontrollieren. Seit der Ankündigung dieser Pläne vor mittlerweile vier Monaten durch die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner ist seitens der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Umsetzung der verdeckten Testkäufe allerdings wenig zu vernehmen. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen,wie viele verdeckte Ermittler, mit welcher Qualifikation und welchem Mandat künftig im staatlichen Auftrag die Finanzberatungen in Banken überprüfen werden, blieb die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Sachstand verbrauchpolitscher Ankündigungen" auf Bundestagsdrucksache 17/5103)."
(Deutscher Bundestag: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen