Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Der Austritt aus Jagdgenossenschaften soll im Einzelfall ermöglicht werden
Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden
(12.12.12) - Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur "Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften" umsetzen. Das geht aus einer Antwort (17/11350) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/11112) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Der EGMR hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass erwogen wird, dem einzelnen Grundflächeneigentümer eine Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen.
Die Einrichtung solch eines Bezirks soll durch ein Antragsverfahren im Einzelfall ermöglicht werden. Dabei soll die Entscheidung durch Landesbehörden nach Anhörung aller Beteiligten sowie unter Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen sowie flankierende Regelungen hinsichtlich des Wildschadensersatzes und der Wildfolge festgelegt werden. Es sei geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, schreibt die Bundesregierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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