Compliance beim Urheberrecht
Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes passiert Bundesrat
Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
(15.10.13) - Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßt, dass das für Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wichtige, von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes" den Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl passiert hat.
Bernd Neumann betonte: "Ich bin froh, dass wir dieses wichtige Vorhaben meiner kulturpolitischen Agenda in dieser Legislaturperiode erfolgreich umsetzen konnten. Das Gesetz ist ein Meilenstein bei der Erleichterung des Zugangs zu unserem kulturellen Erbe. Mit dieser Regelung schaffen wir eine solide Rechtsgrundlage für die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Die Einrichtungen können urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch dann digitalisieren und über das Internet zugänglich machen, wenn deren Urheber nicht mehr ermittelbar sind. Damit erfüllen wir ein zentrales Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf gewartet haben, kulturelle Schätze zu heben, die bisher in den Magazinen schlummern."
Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke und schafft zugleich gesetzliche Voraussetzungen für den Umgang mit vergriffenen Werken. Das Gesetz ist am 10. April 2013 von der Bundesregierung beschlossen und am 27. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Hintergrund des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist unter anderem das Bestreben, den Ausbau digitaler Online-Bibliotheken weiter voranzutreiben und damit die kulturelle Teilhabe auch für diejenigen zu verbessern, denen der Weg in die Kultureinrichtungen nicht immer möglich ist. Dies betrifft neben der europäischen digitalen Bibliothek Europeana insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek, deren zentrale Infrastruktur auch mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgebaut wird. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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