Leiharbeitskräfte und Bundesbeschäftigte
2010 waren beim Bund knapp 1.600 Beschäftigte mit Leiharbeitsverhältnis
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken
(16.02.11) - Bei den Bundesministerien sowie Bundesämtern beziehungsweise -behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 1.593 Leiharbeitnehmer beschäftigt gewesen. Davon wurden 44 oder zirka drei Prozent in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vom Bund übernommen, wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/4626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4411) hervorgeht.
Danach sei der Großteil der Leiharbeitnehmer mit 1.381 Personen im nachgeordneten Bereich des Bundesverteidigungsministeriums beschäftigt gewesen.
Wie es in der Vorlage weiter heißt, hat sich der Umfang der durch Leiharbeitnehmer geleisteten Arbeit hat sich im Vergleich mit dem Jahr 2009 reduziert, "weil die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken ist".
Sie betrug den Angaben zufolge 2010 zwei Monate. Unter Zugrundelegung dieser Beschäftigungsdauer hat der Anteil von Leiharbeitskräften zu den Bundesbeschäftigten laut Regierung im Jahr 2010 durchschnittlich unter 0,1 Prozent betragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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