Regierungskontakte zu Großkanzleien


Welche Kontakte hat die Deutsche Bundesregierung zu im energiepolitischen Bereich tätigen Anwaltskanzleien
Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht

(17.10.14) - Die Leitungsebenen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesumweltministeriums haben seit 2012 keine Kontakte zu bestimmten großen Anwaltskanzleien gehabt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2358) mit.

"Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt seit Anfang 2012 dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) zu den genannten Rechtsanwaltskanzleien. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden", sagte die Bundesregierung.
Außerdem seien zwei Aufträge zur Prozessvertretung erteilt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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