Tarifstreit zwischen GEMA und Veranstaltung
In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf
Linksfraktion hatte sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt
(18.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung möchte sich nicht konkret zu der Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Berliner "Fête de la musique" äußern. Dies geht aus einer Antwort (18/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807) hervor.
Die Fragesteller hatten sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem, dass es ihr nicht obliege, zu bewerten, unter welchen Tarif - Konzert oder Straßenfest - das Festival falle. Für Streitigkeiten seien Schiedsorgane und die ordentlichen Gerichte zuständig.
In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf. Damit soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 umgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.
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