Tarifstreit zwischen GEMA und Veranstaltung


In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf
Linksfraktion hatte sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt

(18.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung möchte sich nicht konkret zu der Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Berliner "Fête de la musique" äußern. Dies geht aus einer Antwort (18/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807) hervor.

Die Fragesteller hatten sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem, dass es ihr nicht obliege, zu bewerten, unter welchen Tarif - Konzert oder Straßenfest - das Festival falle. Für Streitigkeiten seien Schiedsorgane und die ordentlichen Gerichte zuständig.

In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf. Damit soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 umgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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