Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen


Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen



Die Deutsche Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Das geht aus ihrer Antwort (19/15563) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14626) hervor. Die Strafverfolgung falle grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, sodass die Bundesregierung abgesehen von Medienberichten und Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder an das Bundeskriminalamt nicht über Informationen über entsprechende Strafverfahren verfügt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erlauben die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten statistischen Daten keine Differenzierung, weder nach Delikten nur im Pflegewesen noch nach einzelnen Tathandlungen. Auch die Berichte der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erlaubten keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die bundesweite jährliche Anzahl von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen.

Weiter geht aus der Antwort hervor, dass im Berichtszeitraum 2016/2017 die Rückforderungssumme für den Pflegebereich rund 14 Millionen Euro betrug, verglichen mit rund sieben Millionen im Zeitraum 2014/2015. Die Höhe der entstandenen Schäden werde erstmals im Berichtszeitraum 2018/2019 erhoben. Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen gab es den Angaben zufolge 2017/2018 in insgesamt 33.041 Fällen, verglichen mit 25.168 Fällen im Zeitraum davor. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 20.02.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen