AGG: Umsetzung von vier EU-Richtlinien


Die Bundesregierung sorgt nach eigenem Bekunden ausreichend für Gleichbehandlung
Mangelnde Gleichbehandlung: Antidiskriminierungsstelle sehe zudem die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht

(20.05.11) - Die Deutsche Bundesregierung unternimmt ausreichend Maßnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (17/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5547). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist und die Umsetzung von vier EU-Richtlinien darstelle, habe die Regierung ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen seien daher nicht notwendig.

Der Bund habe jedoch weitere Projekte ins Leben gerufen – wie zum Beispiel eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle (ADS), die die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht und auch über die Förderlaufzeit hinaus wirken soll.

Auch der seit elf Jahren jährlich stattfindende Girls Day sowie der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) ist laut der Regierung ein Ansatz um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen.
Exemplarisch verwies die Regierung zudem auch auf ihre eigenen Ministerien, in denen Maßnahmen zur Gleichbehandlung getroffen worden sind. Im Bundesinnenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesjustizministerium existieren demnach AGG-Beschwerdestellen sowie Integrationsvereinbarungen zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Des Weiteren enthielten Personalfragebögen oder Bewerbungen häufig keine Fragen "nach potenziell diskriminierenden Merkmalen", um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen