Wirtschaftskriminalität: Prävention und Aufklärung


Bundesregierung glaubt: Compliance-Regeln wirksam
Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, wird Wirtschaftskriminalität über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet

(20.08.14) - Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität. Sie sind außerdem dafür geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen sowie für Unternehmen jeglicher Größenordnung tauglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2056).

In der Kleinen Anfrage hatten sich die Fragesteller außerdem danach erkundigt, ob sich die bisher zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, wird Wirtschaftskriminalität über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet.

Kann eine Straftat einer einzelnen Person zugeordnet werden, greift das Strafrecht. Laut der Bundesregierung haben sich diese beiden Ahndungswege im Grundsatz bewährt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages prüfe sie derzeit jedoch, ob sich das gesetzliche Instrumentarium weiter verbessern lasse, unter anderem durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Rechtsposition von Hinweisgebern

    Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.

  • Union fordert mehr Einsatz beim Data Act

    Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.

  • Hub für neue KI-Entwicklungen

    Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.

  • Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung

    Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.

  • Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH

    Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen