Transplantationen und geknüpfte Zahlung von Boni
Deutsche Bundesregierung will keine finanziellen Anreize bei Transplantationen
Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält
(20.09.12) - Die Zahl vorgenommener Transplantationen soll nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung keine finanziellen Vorteile für den Arzt bringen. In einer Antwort (17/10551) auf eine Kleine Anfrage (17/10461) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, dass die "an die Anzahl von durchgeführten Transplantationen geknüpfte Zahlung von Boni aus Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar" sei. Es solle vermieden werden, finanzielle Anreize zu schaffen, nach denen "aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus medizinisch nicht sachgerechte Entscheidungen getroffen" würden, mahnt die Regierung an.
Gleichzeitig erklärt die Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält. Die Position der dafür zuständigen Kommission, die gemeinsam vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft verantwortet wird, sei durch die am 1. August 2012 eingetretene gesetzliche Verankerung der Kommission weiter gestärkt worden. Seitdem sei etwa im Gesetz vorgeschrieben, dass Verstöße gegen das Transplantationsgesetz (TPG) an die zuständigen Behörden der Länder gemeldet und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssten.
Im Sommer 2012 war durch Medienberichte bekannt geworden, dass Ärzte in Göttingen und Regensburg Daten gefälscht haben sollen, um ihren Patienten schneller Spenderorgane zu besorgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.