Verschlüsselte Telekommunikation


EU-Maßnahmen für den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert



Um die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation durch Ermittlungsbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/10148) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9919). Wie die Regierung darin darlegt, unterliegt die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation denselben Voraussetzungen wie die Überwachung nicht-verschlüsselter Telekommunikation. Diese ergäben sich aus den Paragraphen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO).

Lesen Sie zum Thema "Verschlüsselung" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Die Maßnahme sei nur zulässig, wenn der Verdacht einer der schweren, im Katalog des Paragraphen 100a Absatz 2 StPO aufgezählten Straftaten besteht, "die auch im Einzelfall schwer wiegt, und andere Maßnahmen die Ermittlungen wesentlich erschweren oder aussichtslos wären". Darüber hinaus sei grundsätzlich eine gerichtliche Anordnung erforderlich. Bei Gefahr im Verzug könne die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft - nicht aber deren Ermittlungspersonen - erfolgen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert. Dies stelle ein großes Problem dar. Dem Bundesministerium des Innern ist es hingegen nicht möglich anzugeben, in welcher Größenordnung deutsche Behörden hiervon in Ermittlungen betroffen sind (Bundestagsdrucksache 18/8929). Auch die Kategorisierung in "selten", "häufig" oder "sehr häufig" sei aufgrund fehlender statistischer Aufzeichnung nicht möglich. Hingegen stünden die Sicherheitsbehörden des Bundes "vor der ständigen Aufgabe, mit dem technischen Fortschritt Schritt zu halten".

Daher würden "fortlaufend" Bedarfe an neuen Anwendungen oder Verfahren identifiziert. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu mittlerweile einen Fragebogen an die Delegationen verteilt. Das Dokument ist eine Folgemaßnahme des Treffens der Innenund Justizminister in Bratislava zu "Herausforderungen" von Verschlüsselung für die Kriminalitätsbekämpfung. Verabredet wurde die weitere, gemeinsame Behandlung des Themas zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme. Die Ergebnisse des Fragebogens werden in einer Sitzung der "Friends of the Presidency Group on Cyber Issues" diskutiert und schließlich dem Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) vorgelegt. Der CATS nutzt die Ergebnisse und Diskussionen schließlich zur Vorbereitung des Dezember-Treffens der Innen- und Justizminister.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen