Pressefreiheit in EU-Mitgliedstaaten
Deutsche Bundesregierung begrüßt Änderung am ungarischen Mediengesetz
"Schutz der Grundrechte das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft"
(07.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung begrüßt, dass die ungarische Regierung der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Überprüfung bemängelter Passagen des ungarischen Mediengesetzes gefolgt ist und Änderungen umsetzen will.
Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5075) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4857) mit. Nach Angaben der Bundesregierung bildet der "Schutz der Grundrechte das Fundament der europäischen Wertegemeinschaft".
Da einige Zweifel durch die Änderungen des Gesetzes Anfang März dieses Jahres nicht ausgeräumt worden seien, hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, dass "die Pressefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten – unabhängig von der Frage der Eingriffsbefugnisse der Europäischen Kommission – umfassend geschützt werden muss". Außerdem sei wichtig, dass nationale Mediengesetze im Einklang mit der Richtlinie als auch mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit stünden und dass effektiver Rechtsschutz im Falle der Verletzung gewährt würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.