Transparenz bei Vergabe öffentlicher Aufträge


Regierung will Rechtsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen prüfen
Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen sei nicht erforderlich


(16.05.11) - Die Deutsche Bundesregierung will die angekündigte Rechtsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen prüfen. Dabei werde sie die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken gegen die angekündigte Initiative bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288).

Sie halte eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen nicht für erforderlich oder sinnvoll, heißt es weiter. Im Koalitionsvertrag sei zudem vereinbart worden, dass Vergabeverfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt weiter zu vereinfachen und zu straffen.

Deshalb werde zur Zeit geprüft, wie die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter verbessert werden könne. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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