Sozialmedizinische und psychologische Gutachten


Freiwillig unfreiwillig: Arbeitslose können nicht gezwungen werden, an einer medizinischen Untersuchung teilzunehmen
Aber: Es können Rechtsfolgen entstehen, wenn Arbeitslose einer "Einladung" zu einem Untersuchungstermin ohne wichtigen Grund nicht nachkommen

(16.12.11) - Die Teilnahme von Arbeitslosen an einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung ist freiwillig, die Arbeitsverwaltung hat nicht die Möglichkeit, solche Untersuchungen zwangsweise vornehmen zu lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/7924) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7718) hervor.

Darin heißt es weiter, dass die Notwendigkeit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung den Betroffenen in einem Beratungsgespräch erläutert wird und diese dort auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden, wenn sie einer "Einladung" zu einem Untersuchungstermin ohne wichtigen Grund nicht nachkommen.

Die Bundesregierung sehe hierin keinen Widerspruch, schreibt sie. Sozialmedizinische und psychologische Gutachten für Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit zum Zweck der Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder zur Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren angeordnet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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