Kritik an der Spielzeugrichtlinie der EU
Grenzwerte für krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe in Kinderspielzeug
Regierung gegen die höheren EU-Grenzwerte für Arsen- und Blei im Spielzeug
(19.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung setzt sich für eine Absenkung bestimmter Grenzwerte für krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe in Kinderspielzeug ein und lehnt die von der EU in der neuen Spielzeugrichtlinie vorgenommene Erhöhung von Grenzwerten für Arsen und Blei im Vergleich zum bisherigen Recht ab.
Wie aus einer Antwort der Regierung (17/3809) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3598) hervorgeht, will sich die Regierung im Hinblick auf die Nach- und Verbesserung sowie die vorgesehene Ergänzung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie bei den chemischen Anforderungen sogar für eine Absenkung der Grenzwerte bei bestimmten Schwermetallen wie Cadmium und Blei einsetzen.
Außerdem soll der Schutz vor allergenen Stoffen wie Nickel oder Duftstoffen verbessert werden. Darüber hinaus soll es Verbesserungen beim Schutzniveau von Spielzeug bei den krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen geben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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