Umstellung der gesetzlichen Krankenversicherung


Regierung: Rechnerischer Beitrag bei Umstellung auf Prämienmodell in der Krankenversicherung läge in diesem Jahr bei 138 Euro monatlich
Die Regierung schreibt zu 13 Fragen der Abgeordneten, diese seien "nicht näher beantwortbar"


(22.10.10) - Bei einer vollständigen Umstellung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einkommensunabhängige Beiträge beliefe sich der rechnerische Beitrag pro Mitglied in diesem Jahr auf 138 Euro monatlich.

Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3130) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/865) schreibt, entspricht diese Höhe nicht der durchschnittlichen Belastung der Mitglieder, "da hierbei die Auswirkungen eines Sozialausgleichs sowie dessen Gegenfinanzierung unberücksichtigt sind". Weiter heißt es, die fiktiven Beitragshöhen lägen bei einem jahresdurchschnittlichen Ausgabenanstieg von drei Prozent im Jahr 2011 bei 148 Euro, im Jahr 2012 bei 154 Euro, im Jahr 2013 bei 161 Euro und im Jahr 2014 bei 167 Euro monatlich.

Die Regierung schreibt zu 13 Fragen der Abgeordneten, diese seien "nicht näher beantwortbar". Bei den Fragen ging es vor allem um die Ent- beziehungsweise Mehrbelastung bestimmter Mitgliedergruppen bei einer Umstellung der GKV auf beitragsunabhängige Prämien.

Eine Frage lautete etwa, wie viele GKV-Mitglieder "bei einer Finanzierung über Kopfprämien jeweils in den Jahren 2008 und 2009 mehr für ihre Krankenversicherung gezahlt" hätten. Dies hänge "von einer Vielzahl von Steuerungsparametern" ab und könne nur nach eindeutiger Festlegung quantifiziert werden, heißt es dazu in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen