Wurden Zuwendungen unterschlagen?
Regierung äußert sich zu angeblicher Korruption bei Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen
(24.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung nimmt die gegen das Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen AGEF (Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit) erhobenen Korruptionsvorwürfe sehr ernst. Man habe erste Schritte zur Klärung der Angelegenheit eingeleitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3987) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3764).
Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen. Wie aus einer Übersicht der Bundesregierung hervorgeht, erhielt das Unternehmen AGEF im vergangenen Jahr insgesamt 6,463 Millionen Euro von verschiedenen Bundesministerien zur Durchführung von Projekten überwiegend in Afghanistan und im Irak. Darüber hinaus vergab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aufträge den AGEF.
Außerdem führt das Unternehmen Projekte für andere EU-Mitgliedstaaten durch. Die Bundesregierung nennt unter anderem die Regierungen von Großbritannien, Schweden und Dänemark als Auftraggeber.
Im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berufung auf Presseberichte, AGEF solle mindestens 1 Million Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderer öffentlicher Auftraggeber unterschlagen haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.