Whistleblower wichtig für Spitzensport
Schutz von Hinweisgebern: Staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Rassismus, Homophobie, Doping, Korruption, Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung.
Die Deutsche Bundesregierung misst dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) im Spitzensport erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13795).
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung. Sie begrüße es sehr, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) das Hinweisgebersystem "SPRICH'S AN" installiert habe, welches es Whistleblowern ermöglicht, sowohl anonym und strikt vertraulich Sachverhalte anzuzeigen als auch mit der NADA zu kommunizieren. Auch in weiteren Bereichen wie beispielsweise Sportwettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt könnten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung auch in diesen Bereichen elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen, die die Anonymität von Hinweisgebern schützen, "als grundsätzlich geeignetes Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung entsprechender Phänomene". Ermöglichten Whistleblower die Aufklärung oder Verhinderung von erheblichen Straftaten oder leisteten sie dazu einen wesentlichen Beitrag, könnten sie nach Einzelfallprüfung nach Paragraf 1 Absatz 1 des Zeugenschutzgesetzes (ZSHG) in den Zeugenschutz aufgenommen werden, "wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sind und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 23.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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