Sozialdumping im Straßengüterverkehr


Gegen Briefkastenfirmen mit "ausgeflaggten" Fuhrparkflotten in osteuropäischen Beitrittsländern vorgehen
Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung



Zum Zwecke der Bekämpfung des Sozialdumpings im internationalen Straßengüterverkehr arbeiten die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Güterverkehr und den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/12522) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12215) hervor.

Weiter heißt es in der Vorlage, zur Stärkung der Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung hätten das Bundesministerium der Finanzen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der besonders betroffenen Wirtschaftszweige Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Ein solches bundesweites Bündnis existiere auch im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. In diesem Bündnis sei neben der Zollverwaltung auch das Bundesamt für Güterverkehr vertreten.

Die Bundesregierung macht deutlich, dass sie die Forderung unterstützt, gegen Briefkastenfirmen mit "ausgeflaggten" Fuhrparkflotten in osteuropäischen Beitrittsländern vorzugehen, die die einschlägigen Kabotageregelungen unterlaufen. Die Bedingungen für die Zulassung als Kraftfahrtunternehmen könnten verschärft werden, indem eine bestimmte Verbundenheit mit dem betreffenden Mitgliedstaat, etwa durch Grundbesitz, sonstige Immobilien, Vermögen, Sacheigentum, Dauerarbeitsverhältnisse und Eigenverantwortlichkeit bei der Geschäftsführung nachgewiesen werden muss, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 25.07.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen