Regierung: BAföG keine Grundsicherung


Gewährleistung des Existenzminimums gilt nicht für die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG
In der Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke die Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in Frage gestellt



Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums kann nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/356). In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehe es um erwerbsfähige Menschen, die kein unterhaltssicherndes Einkommen erzielen und bei denen es auch keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung gebe.

In der Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke die Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in Frage gestellt. Die Abgeordneten argumentieren, dass die typisierend im BAföG festgesetzten monatlichen Bedarfshöhen für einen Hochschulstudenten auf einem System pauschalierter Sätze beruhen. Sie würden unabhängig davon gelten, ob der einzelne Auszubildende tatsächlich einen höheren Bedarf habe. Neben der Förderung nach dem BAföG werde die Gewährung weiterer Leistungen, - zum Beispiel nach dem SGB II - zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, jedoch nicht gewährt.

Demgegenüber hätten Studenten als Voraussetzung für die Gewährung von BAföG gerade keine vorrangige Verpflichtung, sich um Sicherung des Lebenshaltungsbedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit zu bemühen. Vielmehr seien Studenten auch ohne Nachweis zumutbaren eigenen Bemühens um Einkommenserzielung gegebenenfalls für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit uneingeschränkt förderungsberechtigt, soweit ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen oder elterliches Einkommen nicht verfügbar sei, heißt es in der Antwort.

Angesichts der Tatsache, dass ein Hochschulstudium die anschließenden Erwerbs- und Einkommenschancen im Allgemeinen beträchtlich erhöhe, sei die typische Situation von BAföG-Beziehern mit der von Beziehern von Grundleistungen nach dem SGB II nicht vergleichbar. Für die Dauer des Studiums seien vorübergehende finanzielle Einschränkungen in der Lebensführung für Studenten hinnehmbar, da diese angesichts des Studienabschluss erheblich bessere berufliche Chancen und Einkommensperspektiven hätten.

Durch die Nutzung von Wohnheimplätzen oder Wohngemeinschaften könnten sie die entstehenden Aufwendungen häufiger teilen, wenn sie nicht ohnehin noch im elterlichen Haushalt wohnen würden. Hinzu komme, dass das für die typischerweise jüngere Altersgruppe der Studenten den Eltern meist noch zustehende Kindergeld nicht auf das BAföG angerechnet und damit meist ergänzend verfügbar sei.

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage den Gesetzgeber aber so interpretiert, dass es ein Grundrecht der Auszubildenden auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gebe und dass das BAföG daran zu messen sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.01.18
Home & Newsletterlauf: 26.02.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen