Compliance in der Außenwirtschaft


Prüfung der EU-Ziele für Exportkreditaktivitäten durch Euler Hermes
Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien

(27.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat sich mit anderen OECD-Ländern darauf verständigt, dass die Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien regelmäßig mit den Standards der Weltbank erfolgt. Im Einzelfall könnten auch vergleichbare internationale und europäische Standards angewendet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10015).

Die Grünen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Exportkreditagenturen stellen Unternehmen weltweit Hunderte Milliarden Euro an Garantien und Unterstützung pro Jahr zur Verfügung. Diese Projekte haben zum Teil katastrophale menschenrechtliche, soziale und ökologische Auswirkungen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Projekte unterstützt werden, die gegen internationale Standards verstoßen.

Im Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite in Kraft …

Die Verordnung unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung, Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Exportkreditsysteme sowie bei der Überwachung der öffentlich unterstützten Exportkreditaktivitäten die allgemeinen Vorschriften der Union für Maßnahmen im Außenbereich einhalten sollten. Konkret werden hier Konsolidierung der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Politikkohärenz im Entwicklungsbereich sowie Bekämpfung des Klimawandels genannt.
In Deutschland werden die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) im Auftrag des Bundes federführend von Euler Hermes betreut"
.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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