Mehr Kontrollen gegen Pflegebetrug


Pflegestärkungsgesetz: Maßnahmepaket zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug
In den Betrugsskandal sind den Angaben zufolge vor allem russische Pflegedienste verwickelt



Mit gesetzlichen Änderungen reagiert die Deutsche Bundesregierung auf den im Frühjahr bekannt gewordenen Abrechnungsbetrug in der Pflege. Im unlängst vom Kabinett gebilligten dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) sei ein Maßnahmepaket zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug enthalten, heißt es in der Antwort (18/8982) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8687) der Fraktion Die Linke.

Demnach sollen künftig auch ambulante Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, systematischen Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen unterzogen werden. Zugleich sollen in der Pflegeversicherung Instrumente der Qualitätsprüfung weiterentwickelt sowie die Option einer Abrechnungsprüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen oder durch von ihnen bestellte Sachverständige neu eingeführt werden. Ferner solle die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern dazu verpflichtet werden, Regelungen zu treffen, durch die effektiver gegen auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden könne.

In den Betrugsskandal sind den Angaben zufolge vor allem russische Pflegedienste verwickelt. So hätten einige Anbieter das Pflegesystem "organisiert betrügerisch zur Maximierung ihrer Gewinne" genutzt. In Einzelfällen lägen im Zusammenhang mit Investitionen in russische ambulante Pflegedienste Hinweise auf eine OK-Relevanz (Organisierte Kriminalität) vor. Dem Bundeskriminalamt (BKA) seien in dem Kontext zwei Ermittlungsverfahren bekannt, die als OK-Verfahren gekennzeichnet seien. Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine generelle OK-Relevanz des Phänomens erlaubten, lägen dem BKA jedoch nicht vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 29.08.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen