Leistungsschutzrecht für Presseverleger


Weiterverbreitung der Inhalte von Presseerzeugnissen
Viele der detaillierten Auskunftsersuchen in der Kleinen Anfrage bleiben ohne konkrete Antwort



Die Deutsche Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (18/11837) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/11551), dass derzeit an einer Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger gearbeitet wird. Das Leistungsschutzrecht soll bei der Weiterverbreitung der Inhalte von Presseerzeugnissen, beispielsweise auf Internetplattformen, die Interessen der Rechteinhaber an geistigem Eigentum zu schützen.

Viele der detaillierten Auskunftsersuchen in der Kleinen Anfrage bleiben ohne konkrete Antwort. So wollten die Grünen wissen, welche Mitarbeiter sich bisher wann wie lange mit der Evaluation beschäftigt haben.

Darauf antwortet die Bundesregierung mit der Nennung des zuständigen Referats im Bundesjustizministerium und fährt fort: "Das Referat erfasst weder stunden- noch personengenau, welche Mitarbeiter zu welcher Zeit an diesem Vorhaben arbeiten." Auf die Frage, wann die Ergebnisse der Evaluation vorgestellt werden sollten, lautet die Antwort, dass darüber noch nicht entschieden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.05.17
Home & Newsletterlauf: 30.05.17


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