Außenwerbe-Verbot für Tabak geplant
Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse
Kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak soll untersagt werden
Die Vorgaben für den Umgang mit Tabak werden verschärft. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (18/8962) vor, der über die Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hinaus eine "Eindämmung" der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden zum Ziel hat.
Künftig soll die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden. Entsprechende Werbung dürfe in Kinoaufführungen nur noch laufen, wenn der Film die Alterseinstufung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hat. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak untersagt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter sollen künftig nur noch innerhalb von Geschäftsräumen kostenlos abgegeben werden dürfen.
Die für nikotinhaltige elektronische Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten sollen außerdem auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden. Begründet wird die Maßnahmen damit, dass auch in den nikotinfreien E-Zigaretten nachgewiesene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 30.08.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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