Schutz des geistigen Eigentums


Kulturstaatsministerin Monika Grütters fordert Reformen im Urheberrecht
Die für die analoge Welt entwickelten, bewährten Rechtsgrundsätze im Urheberrecht müssten deshalb auch in der digitalen Welt gelten

(31.03.15) - Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung kommt dem Urheberrecht im Umgang mit Musik, Filmen, Büchern und sonstigen Werken eine völlig neue Bedeutung zu. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat jetzt ihre Forderungen für Reformen im Urheberrecht vorgelegt.
"Ein ungebändigter digitaler Internetkapitalismus, der nicht zuletzt Ängste vor übermächtigen internationalen Akteuren entstehen lässt, ist mit unserer sozialen Marktwirtschaft unvereinbar Künstler und Kreative müssten von ihrer Arbeit leben - und nicht nur knapp überleben – können", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Da die Digitalisierung in den vergangenen Jahren massiv vorangeschritten sei, habe das Urheberrecht im Umgang mit Musik, Filmen, Büchern und sonstigen Werken im privaten Umfeld eine völlig neue Bedeutung erlangt, so Grütters. Die für die analoge Welt entwickelten, bewährten Rechtsgrundsätze im Urheberrecht müssten deshalb auch in der digitalen Welt gelten.

Für Grütters ist der Schutz des geistigen Eigentums ein fundamentaler Wert für eine freiheitliche Gesellschaft. Dieser Schutz gewährleiste, dass unterschiedliche Ideen, Perspektiven und Meinungen zu Geltung kommen.

Auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte sollten besonders all jene aufmerksam machen, die einen Bildungs- und Kulturauftrag haben. Vor diesem Hintergrund fordert Medienstaatsministerin Monika Grütters für das Urheberrecht im digitalen Umfeld neue kulturpolitische Maximen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen