Bedarf an Saisonarbeitern ist gedeckt


Arbeitskräftebedarf in den Branchen Land- und Forstwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe, Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken derzeit mit Saisonbeschäftigten aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und Kroatien ausreichend gedeckt werden
Aus den neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland und Litauen würden keine Saisonarbeitskräfte zugelassen


(19.11.10) - Nur Kroaten dürfen in Deutschland als Saisonarbeitskräfte von außerhalb der EU arbeiten. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (17/3561) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3094). Aus Kroatien wurden laut Regierung im Jahr 2000 5.837 Saisonarbeiter beschäftigt, im Jahr 2009 waren es 4.248. Die Mehrzahl habe in der Landwirtschaft und im Gartenbau, die Minderheit im Gastgewerbe gearbeitet. Zahlen über illegal beschäftigte Drittstaatenangehörige im Bereich der Saisonarbeiter liegen der Regierung eigenen Angaben zufolge nicht vor.

Aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden in den letzten zehn Jahren ebenfalls Saisonarbeitskräfte zugelassen, heißt es weiter. So arbeiteten im Jahr 2009 genau 3.045 Bulgaren, 89.172 Rumänen, 184.241 Polen, 3.601 Slowaken, 118 Slowenen, 686 Tschechen und 1.835 Ungarn in Deutschland.

Zahlen über als Saisonarbeitskräfte beschäftigte Staatsangehörige aus den alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Malta und Zypern lägen nicht vor, schreibt die Regierung weiter. Aus den neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland und Litauen würden keine Saisonarbeitskräfte zugelassen, da mit diesen Staaten keine Vermittlungsabsprachen über Saisonbeschäftigungen bestünden, heißt es in der Antwort.

Nach den Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit könne der Arbeitskräftebedarf in den Branchen Land- und Forstwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe, Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken derzeit mit Saisonbeschäftigten aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und Kroatien ausreichend gedeckt werden, schreibt die Regierung. Über die künftige Entwicklung des Bedarfs an Saisonarbeitskräften in Deutschland lägen keine Untersuchungen vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen